Voraussetzung für die Anerkennung eines Semesters ist das erfolgreiche Absolvieren der Klausuren und der Praktika.
Die Klausuren und Praktika können nur während des Semesters zu den vom Lehrstuhl angegebenen Terminen abgelegt werden. Es gibt keine Möglichkeit nach Ablauf des Semesters für etwaige Wiederholungsprüfungen oder Verbesserungen. Beim Bedarf muss das entsprechende Semester wiederholt werden.
Alle fünf Praktika müssen bis Ende des Semesters (bevor der Prüfungsperiode) anerkannt bestanden werden. Lesen Sie mehr darüber hier: Erfüllung der Praktika.
Am Ende des ersten Semesters werden die Studenten nach der erreichten Punktzahl in drei Gruppen qualifiziert:
Prozentzahl |
max. 60* |
max. 65** |
Qualifizierung |
0 % - 50 % |
0-30 |
0-32 |
nicht anerkannt |
über 50 % |
31- |
33- |
anerkannt |
bestes 10 % |
|
|
ausgezeichnet |
*: Die Studenten, die der Praktika enthoben sind, können höchstens 60 Punkte erreichen.
**: Die Studenten, die der Praktika nicht enthoben sind, können höchstens 65 Punkte erreichen.
Eine Nicht-Erfüllung der Anforderungen des praktischen Moduls zieht eine "nicht anerkannte" Qualifizierung nach sich.
Eine Nicht-Erfüllung der Anforderungen entweder des praktischen oder des theoretischen Moduls zieht eine "nicht anerkannte" Qualifizierung nach sich.
Das zweite Semester im Fach Physiologie schließt sich mit einer schriftlichen Abschlussprüfung. Die folgende Studenten werden zur Abschlussprüfung zugelassen:
Bei der erweiterten Abschlussprüfung wird vor der eigentlichen Prüfung ein aus 15 Fragen bestehender Eingangstest geschrieben. Die Fragen beziehen sich auf den Lehrstoff des schwächeren Semesters und müssen mehr als zu 50% richtig beantwortet werden.
Falls der/die Student/in entweder nur die Theorie oder nur die praktischen Übungen mit Erfolg absolviert, wird das Semester im Fach Physiologie nicht anerkannt.
Bei Wiederaufnahme des Faches muss der bereits bestandene Teilbereich nicht nochmals wiederholt werden. Der nicht absolvierte Teilbereich muss gänzlich wiederholt werden, d.h. die Ergebnisse aus dem vorhergehenden Semester werden gelöscht, partiell bestandene Aufgabenbereiche werden nicht berücksichtigt.
Unser Lehrstuhl ist nicht befugt etwaige Bescheinigungen über die Leistungen im Fach Physiologie auszustellen. Bitte wenden Sie sich beim Bedarf an die Studiensekretariat.